wertvolle Unterstützung für das Feuerwehrwesen

Zivildienst

Zivildienstleistende können einen wertvollen Betrag zur Aufrechterhaltung des Feuerwehrwesens in Niederösterreich leisten. Eingesetzt bei größeren Feuerwehren bzw. dem NÖ Landesfeuerwehrkommando unterstützen die Zivildienstleistenden die örtlichen Mitglieder bei diversen Tätigkeiten.

Der Weg zum Zivildienst

Jeder männliche österreichische Staatsbürger wird ab dem 18. Geburtstag vom Militärkommando schriftlich zur Stellung (Musterung) aufgefordert. 

Der Stellungsaufforderung ist unbedingt Folge zu leisten – allfällige Hinderungsgründe sind dem Militärkommando zu melden. Es besteht die Möglichkeit, beim Militärkommando um eine Vorverlegung des Stellungstermins anzusuchen. 

Dies kann dann sinnvoll sein, wenn man z.B. relativ jung maturiert und somit noch längere Zeit bis zur Einberufung zum Grundwehrdienst oder der Zuweisung zum Zivildienst warten müsste.Bei der Stellung wird mit einigen Untersuchungen (z.B. Blut-, Seh-, Gehör und Belastungstest, psychologischer Test) die Eignung zum Wehrdienst ermittelt. 

Am Ende wird der Befund über die wichtigsten Untersuchungsergebnisse und die Tauglichkeitsbescheinigung erstellt. Von dieser hängt die Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes ab. 

Das bedeutet, dass man eine Zivildiensterklärung nur dann abgeben kann, wenn man bei der Stellung als tauglich befunden wurde.


Abgabe der Zivildiensterklärung

Mit der Zivildiensterklärung gibt der Antragsteller bekannt, die Wehrpflicht aus Gewissensgründen nicht erfüllen zu können. Die Erklärung lautet: "Ich kann die Wehrpflicht nicht erfüllen, weil ich es – von den Fällen persönlicher Notwehr und Nothilfe abgesehen – aus Gewissensgründen ablehne, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei der Ableistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde. Ich will deshalb Zivildienst leisten."

Das Formular ist bei der Stellungskommission erhältlich oder kann unter "Zivildiensterklärung" auf der Homepage der Zivildienstserviceagentur heruntergeladen werden. Es ist entweder direkt bei der Stellungskommission abzugeben oder an das Militärkommando zu senden.Wir empfehlen, eine Kopie der Zivildiensterklärung aufzubewahren und das Original eingeschrieben zu senden. 

Bei einer persönlichen Abgabe beim Militärkommando sollte man sich die Übergabe bestätigen lassen.

Geben Sie die Zivildiensterklärung unbedingt innerhalb der Frist ab, das bedeutet Innerhalb von 6 Monaten ab der ersten Tauglichkeitsfeststellung bzw. darüber hinaus bis VOR dem 2. Tag vor einer Einberufung zum Grundwehrdienst (Zustellung des Einberufungsbefehles)

Rund 6 Wochen nach Abgebe der Zivildiensterklärung wird der Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht („Feststellungsbescheid“) mit der persönlichen Zivildienstzahl zugeschickt.

Danach erfolgt die Zuweisung zu einer Zivildiensteinrichtung durch die Zivildienstserviceagentur, und zwar entweder über die Anforderung einer entsprechenden Einrichtung (näheres unter der Rubrik Anforderung) oder nach vorhandenen Plätzen, persönlicher Eignung und Erfordernissen des Zivildienstes.

Einsatzstellen

Der NÖ Landesfeuerwehrverband als Rechtsträger bzw. das NÖ Landesfeuerwehrkommando als Einrichtung verfügt über insgesamt 18 Einsatzstellen. Bis auf das NÖ Landesfeuerwehrkommando sind die Einsatzstellen ausschließlich Freiwillige Feuerwehren.

Der Zivildienst kann bei folgenden Einsatzstellen abgeleistet werden: 

  • FF Amstetten
  • FF Gars/Kamp
  • FF Hollabrunn
  • FF Klosterneuburg
  • FF der Stadt Korneuburg
  • FF Krems/Donau
  • FF Melk
  • FF Mistelbach
  • FF Mödling
  • FF Neunkirchen
  • FF Pöchlarn
  • FF Purkersdorf
  • FF St. Pölten-Stadt
  • FF Schwechat
  • FF Stockerau
  • FF Tulln-Stadt
  • FF Wiener Neudorf
  • FF Wr. Neustadt
  • NÖ Landesfeuerwehrkommando (Tulln)

Anforderung als Zivildiener bei der Feuerwehr

Ist der taugliche Mann im Besitz eines gültigen Bescheides über die Feststellung der Zivildienstpflicht mit der persönlichen Zivildienstzahl, so kann er unter der Rubrik Einsatzstellen angeführten Freiwilligen Feuerwehren persönlich vorstellig werden.

Alle weiteren Schritte werden von den Einsatzstellen mit den Zivildienstpflichtigen über den NÖ Landesfeuerwehrverband erledigt.

Anforderungen eines Zivildienstleistenden durch die einzelnen Feuerwehren können meistens entsprochen werden.

Aufgaben bei der Feuerwehr

Nach dem Zivildienstgesetz dürfen Zivildienstleistende lediglich zu Hilfsdienste herangezogen werden! Diese sind wie folgt:

  • Feuerwehrhausinstandhaltung
  • Fuhrparkinstandhaltung
  • Geräteinstandhaltung
  • Organisation
  • Beschaffung der Mittel
  • Gesellschaftliche Anlässe
  • Einsatzleistung, etc.

Gerda Eismayer

Sachbearbeiterin Zivildienst im Landesfeuerwehrkommando

+43 57122 33 302
gerda.eismayer@feuerwehr.gv.at

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