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28.09.2017

Umsatzsteuer-Rückerstattung

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Antragsformulare zur Rückerstattung der anteiligen Umsatzsteuer.

Nach intensiven Verhandlungen und Gesprächen von Landesfeuerwehrkommandanten Dietmar Fahrafellner wurde am 29. Juni 2017 durch Frau Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner und LH-Stellvertreter Dr. Stephan Pernkopf in einer Pressekonferenz bekanntgegeben, dass rückwirkend mit 1. Jänner 2017 die anteilige Umsatzsteuer für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen vom Land Niederösterreich an die Gemeinden rückerstattet wird.

Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz, hat im Abstimmung mit dem NÖ Landesfeuerwehrverband nachstehende Formulare aufgelegt:

·         Infoblatt zum Antrag auf Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

·         Antrag auf Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

Der NÖ Landesfeuerwehrverband hat zur Umsetzung der Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen das Formular

·         Antrag auf Förderung eines Fahrzeuges

adaptiert. Ab sofort ist für die Antragstellung auf Förderung eines Fahrzeuges ausschließlich dieses Formular zu verwenden.

Die oben erwähnten Formulare stehen ab sofort zum Download auf der Homepage des NÖ Landesfeuerwehrverbandes unter https://www.noe122.at/fachinfos/fahrzeug-und-geraetedienst im Downloadbereich (bitte zum Seitenende scrollen)  bereit:

·         Antrag auf Förderung eines Fahrzeuges

·         Infoblatt zum Antrag auf Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

·         Antrag auf Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

All jene Freiwilligen Feuerwehren, welche seit dem 1. Jänner 2017 eine positive feuerwehrtechnische Abnahme des Feuerwehrfahrzeuges durch den NÖ Landesfeuerwehrverband ausgestellt bekommen haben, werden ersucht umgehend mit der zuständigen Gemeinde Kontakt aufzunehmen und den Antrag auf Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen zu stellen.

Als PDF-Download findet man ebenfalls den aktuellen Brandaus-Bericht  8/2017, in welchem die Schritte zur Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, ausführlich beschrieben ist.

Seitens des NÖ Landesfeuerwehrverbandes steht für etwaige Fragen Herr OBI Ing. Dominik Kerschbaumer (02272/9005/13177, dominik.kerschbaumer@feuerwehr.gv.at ) zur Verfügung.